
Förderung für Wärmepumpen 2026: Zuschüsse für Altbau und Neubau
Wärmepumpen gelten als eine der wichtigsten Heiztechnologien für die Energiewende. Auch 2026 werden sie umfangreich vom Staat gefördert. Das gilt nicht nur für Neubauten, sondern ausdrücklich auch für Altbauten und Bestandsgebäude.
Oft stellt sich die Frage: Welche Förderung bekomme ich konkret, welche Voraussetzungen gelten und wie hoch fällt der Zuschuss tatsächlich aus?
In diesem Artikel erklären wir die Förderung für Wärmepumpen 2026 Schritt für Schritt – verständlich, aktuell und praxisnah.
Das Wichtigste zur Wärmepumpen-Förderung auf einen Blick
- Bis zu 40 % Zuschuss für Wärmepumpen im Altbau möglich
- Förderung im Bestand über die BAFA (BEG – Einzelmaßnahmen)
- Im Neubau erfolgt die Förderung ausschließlich über das Programm Klimafreundlicher Neubau (KFN)
- Der Antrag muss vor Beginn der Maßnahme gestellt werden
- Auch Umfeldmaßnahmen wie Bohrungen oder Heizkörpertausch sind förderfähig
Werden Wärmepumpen 2026 gefördert?
Das bisherige Gebäudeenergiegesetz (GEG), bekannt als Heizungsgesetz, wird im Juli 2026 durch das Gebäudemodernisierungsgesetz (GMG) ersetzt.
Beim Austausch einer Heizung soll nicht mehr die 65 %-Regel zum Einsatz erneuerbarer Energien gelten, sondern wieder verschiedene Systeme zulässig sein: Wärmepumpen, Fernwärme, hybride Lösungen, Biomasse sowie neue Gas- und Ölheizungen.
Für Öl- und Gasheizungen gibt es dann aber eine „Bio-Treppe“. Ab 2029 müssen sie mit mindestens 10 Prozent klimaneutralen Brennstoffen betrieben werden. Danach soll der Anteil stufenweise steigen. Details zu Quoten und anerkannten Brennstoffen sind noch offen.
Die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG), von der insbesondere die Wärmepumpe profitiert, soll mindestens bis 2029 finanziell abgesichert werden.

Förderung für Wärmepumpe im Neubau
Im Neubau können Wärmepumpen nicht als Einzelmaßnahme gefördert werden. Die Förderung erfolgt ausschließlich über das Programm Klimafreundlicher Neubau (KFN).
Dabei wird das gesamte Gebäude bewertet. Wärmepumpen sind häufig Bestandteil des Energiekonzepts, erhalten aber keinen separaten Zuschuss.
Das frühere KfW-System mit Effizienzhaus-Standards (EH 55, 40, 40 Plus) wurde durch die KFN-Förderung ersetzt.
Förderung für Wärmepumpen im Altbau (Bestandsgebäude)
Für bestehende Wohn- und Nichtwohngebäude erfolgt die Förderung über die Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen (BEG-EM). Wärmepumpen zählen hier zu den am stärksten geförderten Heizsystemen.
Wie hoch ist die Förderung?
Die Förderung setzt sich aus mehreren Bausteinen zusammen:
- 25 % Grundförderung für Wärmepumpen
- 10 % Heizungs-Tausch-Bonus, wenn eine alte Öl-, Kohle-, Gas- oder Nachtspeicherheizung ersetzt wird
- 5 % Wärmepumpen-Bonus für besonders effiziente Systeme
Maximal sind 40 % der förderfähigen Investitionskosten möglich.
Die Förderung ist auf 60.000 Euro pro Wohneinheit begrenzt.
Der Heizungs-Tausch-Bonus gilt unter anderem beim Austausch von:
- Öl- und Kohleheizungen
- Nachtspeicherheizungen
- Gas-Etagenheizungen
- Gas-Zentralheizungen, die mindestens 20 Jahre alt sind
Nach dem Austausch darf das Gebäude nicht mehr mit fossilen Brennstoffen beheizt werden.
Welche Wärmepumpen sind förderfähig?
Förderfähig sind Wärmepumpen, die zur Raumheizung oder zur Raumheizung und Warmwasserbereitung eingesetzt werden und die technischen Mindestanforderungen erfüllen.
Förderfähige Wärmepumpen:
- Luft/Wasser-Wärmepumpen
- Luft/Luft-Wärmepumpen
- Erdwärmepumpen
- Grundwasserwärmepumpen
- Abwasserwärmepumpen
Nicht förderfähig sind:
- gasbetriebene Wärmepumpen
- Brauchwasser-Wärmepumpen (nur Warmwasser, keine Raumheizung)


Bonus für natürliche Kältemittel
Ein zusätzlicher Wärmepumpen-Bonus von 5 % wird gewährt, wenn die Wärmepumpe mit einem natürlichen Kältemittel arbeitet oder besonders effiziente Wärmequellen nutzt.
Anerkannte natürliche Kältemittel sind unter anderem:
- Propan (R290)
- Ammoniak (R717)
- Isobutan (R600a)
- Kohlendioxid (R744)
- Propen (R1270)
- Wasser (R718)
Auch wenn mehrere Kriterien erfüllt sind, bleibt der Bonus auf maximal 5 % begrenzt.
Technische Anforderungen und Effizienzkennzahlen
Damit eine Wärmepumpe gefördert wird, müssen bestimmte Effizienzanforderungen eingehalten werden.
Maßgeblich sind unter anderem:
- ETAs / ηs (jahreszeitbedingte Raumheizungs-Energieeffizienz)
- COP (Coefficient of Performance)
- SCOP (Seasonal Coefficient of Performance)
- JAZ (Jahresarbeitszahl)
Diese Kennzahlen beschreiben, wie effizient eine Wärmepumpe arbeitet. Grundsätzlich gilt: Je höher der Wert, desto effizienter das System.
Zusätzlich müssen:
- eine Energieverbrauchs- und Effizienzanzeige vorhanden sein
- die netzdienliche Steuerbarkeit gewährleistet sein
- die Geräte von unabhängigen, akkreditierten Prüfinstituten getestet sein

Welche Kosten gelten als förderfähig?
Nicht nur die Wärmepumpe selbst wird gefördert. Anerkannt werden alle Kosten, die für den fachgerechten Einbau notwendig sind.
Förderfähige Kosten sind unter anderem:
- Anschaffung der Wärmepumpe
- Installation und Inbetriebnahme
- Fachplanung und Baubegleitung
- Kosten für den Energieeffizienz-Experten
- Umfeldmaßnahmen, z. B.: Erdsonden-Bohrungen, Demontage und Entsorgung alter Heizungen, Austausch von Heizkörpern, Einbau von Flächenheizungen, Pufferspeicher, Optimierung des Heizungsverteilnetzes
Antragstellung: Darauf müssen Sie unbedingt achten
Der wichtigste Punkt bei der Förderung ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung.
- Der Antrag muss vor Beginn der Maßnahme gestellt werden
- Als Grundlage dienen Kostenvoranschläge
- Werden die tatsächlichen Kosten später höher, sind diese nicht nachförderfähig
- Fallen sie niedriger aus, wird die Förderung entsprechend gekürzt
Ein hydraulischer Abgleich sowie die Einbindung eines Energieeffizienz-Experten sind verpflichtend.

Besonderheiten bei Erdwärmepumpen
Bei Erdwärmepumpen gelten zusätzliche Anforderungen:
- Das Bohrunternehmen muss über ein W120-2-Zertifikatverfügen
- Eine verschuldensunabhängige Versicherung für die Bohrung ist erforderlich
Diese Nachweise müssen bereits bei der Antragstellung erbracht werden.
Werden statt Erdsonden Erdkollektoren eingesetzt, gelten diese Zusatzanforderungen nicht.
Alternative: Wärmepumpe steuerlich absetzen
Wer keine BAFA-Förderung in Anspruch nimmt, kann alternativ den steuerlichen Förderbonus nutzen.
- 20 % Steuerermäßigung
- maximal 40.000 Euro pro Wohneinheit
- Verteilung über drei Jahre
- Nur für selbstgenutzte Wohngebäude
- Gebäude muss beim Einbau mindestens 10 Jahre alt sein
Eine Kombination mit der BEG-Förderung ist ausgeschlossen.

Förderung von Wärmepumpen als Teil einer Hybridheizung
Auch Hybridheizungen können gefördert werden. Besteht das System ausschließlich aus erneuerbaren Energien, sind weiterhin bis zu 40 % Förderung möglich.
Kombinationen aus Wärmepumpe und Gas- oder Ölheizung werden nur anteilig gefördert – ausschließlich für den Wärmepumpen-Teil. Kombigeräte aus Gasbrennwertheizung und Wärmepumpe sind explizit von der Förderung ausgeschlossen.
Wie hoch fällt meine Förderung tatsächlich aus?
Wie hoch der Zuschuss im Einzelfall ausfällt, hängt von mehreren Faktoren ab:
- Art der Wärmepumpe
- Zustand der alten Heizung
- förderfähige Gesamtkosten
- genutzte Boni
Zur Orientierung kann ein Förderrechner, etwa vom Bundesverband Wärmepumpe e. V., genutzt werden.

Weitere Fördermöglichkeiten
Neben den bundesweiten Programmen bieten auch einige Bundesländer und Kommunen zusätzliche Förderungen an.
Eine Übersicht aller Programme findet sich in der Förderdatenbank des Bundes.
Fazit: Lohnt sich eine Wärmepumpe 2026?
Für private Baufamilien und Renovierer ist die Wärmepumpe auch 2026 eine der attraktivsten Heizlösungen. Besonders im Altbau lassen sich durch die Kombination aus BAFA-Förderung, Heizungs-Tausch-Bonus und Wärmepumpen-Bonus mehrere zehntausend Euro sparen.
Entscheidend für den Erfolg sind:
- eine frühzeitige Planung
- die richtige Gerätewahl
- eine korrekte Antragstellung
Wer diese Punkte beachtet, profitiert langfristig von niedrigen Betriebskosten, staatlicher Förderung und einer zukunftssicheren Heiztechnik.
FAQ: Fragen zur Wärmepumpen-Förderung schnell beantwortet
Ja. Über die BAFA-Förderung (BEG-EM) sind bis zu 40 % Zuschuss möglich.
Zwischen 25 % und maximal 40 % der förderfähigen Investitionskosten.
Nein. Entweder BAFA/KfW oder steuerliche Förderung.
Erd-, Wasser- oder Abwasserwärmepumpen sowie Geräte mit natürlichem Kältemittel.
Ja. Ein späterer Antrag führt zum vollständigen Förderverlust.
Ja. Notwendige Umfeldmaßnahmen zählen zu den förderfähigen Kosten.
Nur indirekt über das Programm "Klimafreundlicher Neubau (KFN)“.




