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Förderung für Wärmepumpen im Altbau und Neubau

BAFA und KFW fördern auch 2023 den Einbau von Wärmepumpen. Alle Fördergelder, Voraussetzungen und Infos zur Antragstellung.

Nicht nur beim Hausbau wird Bauherren vom Staat finanziell unter die Arme gegriffen, auch für ein Upgrade der Haustechnik, z.B. mit einer Wärmepumpe gibt es BAFA Fördergelder– vorausgesetzt, sie erfüllt die strengen Kriterien.

Der Einbau von Wärmepumpen ist deshalb zurzeit stark nachgefragt. Wir erklären, worauf Sie achten müssen, wenn Sie im Rahmen einer Modernisierung BAFA Förderung für Ihre neue Wärmepumpe beantragen möchten und wie hoch die Förderung ausfällt.

Förderung für Wärmepumpen – einfach erklärt

Können Wärmepumpen in Neubauten und Bestandsgebäuden gefördert werden?

  • Im Neubau greift das Förderprogramm Klimafreundlicher Neubau (KFN), bei dem nur das gesamte Gebäude gefördert wird. 
  • Bei Bestandsgebäuden sind auch einzelne Sanierungsmaßnahmen im Rahmen der "Bundesförderung für effiziente Gebäude" (BEG) förderfähig. 

Wie hoch ist die Förderung von Wärmepumpen?

Die Förderung bei Wärmepumpen liegt zwischen 25 und 40 Prozent der Investitionskosten. Die Tabelle bietet eine Übersicht:

Einzelmaßnahme zur Sanierung von Wohngebäuden (WG) und Nichtwohngebäuden (NWG)FördersatzHeizungs-Tausch-Bonus1Wärmepumpen-Bonus2maximaler Fördersatz
Wärmepumpen (fallen unter Anlagen zur Wärmeerzeugung)25 %10 %5 %40 %

1 Heizungs-Tausch-Bonus: Zusätzlicher Fördersatz beim Austausch einer ineffizienten Heizung durch eine Wärmepumpe. Darunter fallen alte Öl-, Kohle, Nachtspeicher- und Gasetagenheizungen sowie mindestens 20 Jahre alte Gaszentralheizungen.

2 Wärmepumpen-Bonus: Wird gewährt bei besonders effizienten Wärmepumpen, die Wasser, Abwasser oder Erdreich als Wärmequelle nutzen oder ein natürliches Kältemittel verwenden. Achtung: Auch für den Fall, dass gleichzeitig die Anforderungen an die Wärmequelle und an das Kältemittel erfüllt werden, beträgt der Wärmepumpen-Bonus maximal 5 %.

Welche Wärmepumpen sind förderfähig?

Förderfähige WärmepumpenNicht förderfähige Wärmepumpen
ErdwärmepumpenBrauchwasserwärmepumpen
Grundwasserwärmepumpengasbetriebene Wärmepumpen
Abwasserwärmepumpen 
Luftwärmepumpen 

Welche Voraussetzungen müssen für die Förderung erfüllt werden?

  • Grundsätzlich sind alle Investoren (z.B. Hauseigentümer) antragsberechtigt.
  • Die BAFA Förderung für Wärmepumpen kann für Wohngebäude und Nichtwohngebäude beantragt werden.
  • Die Effizienzanforderungen müssen erfüllt werden.
  • Die Einbindung eines Energieeffizienzexperten (EEE) ist zwingend notwendig. 
  • Das Investitionsvorhaben muss auf deutschem Staatsgebiet realisiert werden. 
  • Das energetische Niveau des Gebäudes muss durch die Maßnahme verbessert werden. 
  • Die BAFA Förderung für Wärmepumpen kann mit Krediten oder anderen Zuschüssen kumuliert werden. Eine doppelte Antragsstellung für die gleiche Fördermaßnahme bei der KFW und dem BAFA ist jedoch ausgeschlossen. 
  • Ein hydraulischer Abgleich muss durchgeführt werden.

Steuerliche Förderung und KFW-Förderung von Wärmepumpen

Wer keine BAFA-Förderung für die neue Wärmepumpe erhält, kann die Investitionskosten alternativ zu 20 Prozent von der Steuer absetzen. Die Höchstsumme dieser Wärmepumpen-Förderung beträgt 40.000 Euro pro Wohneinheit.

KFW-Kredite mit Tilgungszuschuss werden nur noch für die Sanierung von Bestandsgebäuden zu KFW-Effizienzhäusern gewährt. 

Eine Übersicht über die Fördermöglichkeiten für Heizungsanlagen im Allgemeinen finden Sie in unserem Beitrag Förderung Heizung.

Förderung Wärmepumpen in Bestandsgebäuden (Bundesförderung für effiziente Gebäude – BEG)

Wärmepumpen können im Altbau gefördert werden. Die Förderung fällt unter die "Bundesförderung für effiziente Gebäude - Einzelmaßnahmen" (BEG-EM). Es winken Fördergelder in Höhe von bis zu 40 Prozent der Investitionskosten. 

Grundsätzlich sind im Rahmen des BEG-EM nicht nur Wärmepumpen förderfähig, sondern alle Maßnahmen, die die Energieeffizienz des Gebäudes verbessern, z.B. auch Lüftungsanlagen oder Wärmedämmung

Die Förderung für Wärmepumpen setzt sich aus

  • 25 % Grundfördersatz
  • 10 % Heizungs-Tausch-Bonus und 
  • 5 % Wärmepumpen-Bonus zusammen.

Voraussetzung für den Heizungs-Tausch-Bonus ist, dass eine noch funktionstüchtige Öl-, Kohle-, Gas- oder Nachtspeicherheizung durch eine Wärmepumpe ersetzt wird. Außerdem muss eine fachgerechte Demontage und Entsorgung erfolgen.

Anschließend darf das Gebäude nicht mehr mit fossilen Brennstoffen oder Nachtspeicherheizungen beheizt werden. Im Falle eines Austauschs einer Gasheizung ist zu beachten, dass die alte Heizung zum Zeitpunkt der Antragstellung mindestens 20 Jahre alt sein muss. 

Der Wärmepumpen-Bonus wird für besonders effiziente Wärmepumpen oder den Einsatz eines natürlichen Kältemittels gewährt.

Welche Wärmepumpen fallen unter die BAFA Förderung?

Wärmepumpen nutzen je nach Bauart unterschiedliche Energieträger. Grundsätzlich müssen die Geräte entweder zur Raumheizung oder zur Raumheizung und Warmwasserbereitung genutzt werden. Folgende Systeme können gefördert werden: 

Achtung: Wärmepumpen, die das Erdreich, Grundwasser oder Abwasser als Wärmequelle nutzen, erhalten in der Regel 5 Prozent Wärmepumpen-Bonus

Nicht förderfähig sind:

  • gasbetriebene Wärmepumpen
  • Brauchwasser-Wärmepumpen (erzeugen nur Warmwasser, keine Heizenergie)

Die Wärmepumpen müssen grundsätzlich bestimmte Effizienzanforderungen erfüllen. Unterschieden wird zwischen Geräten, die über Wasser beheizen und solchen, die über Luft beheizen. 

Effizienzanforderungen bei Beheizung über Wasser durch elektrisch betriebene Wärmepumpen

WärmequelleETAs (ηs3) bei 35 °C (Niedertemperatur)ETAs (ηs) bei 55°C (Mitteltemperatur)
Luft135 %120 %
Erdwärme150 %135 %
Wasser150 %135 %
Sonstige (z.B. Abwärme, Solarwärme)150 %135 %

3 ηs bzw. ETAs =  jahreszeitbedingte Raumheizungs-Energieeffizienz

Effizienzanforderungen bei Beheizung über Luft durch elektrisch betriebene Wärmepumpen

Wärmepumpen-ArtETA (η)
Wärmepumpen ≤ 12 kW Heizleistung mit Wärmequelle Luft

ηs ≥ 181 %

Effizienzklasse A++ oder A+++

Wärmepumpen > 12 kW mit beliebiger Wärmequelleηs,h4 ≥ 150 %

4 ηs,h bzw. ETAs,h = Raumheizungs-Jahresnutzungsgrad

Zudem müssen alle Wärmepumpen mit einer Energieverbrauchs- und Effizienzanzeige ausgestattet sein und die netzdienliche Steuerbarkeit gewährleisten, um vom BAFA gefördert zu werden. Luftwärmepumpen müssen zusätzlich die Wärmemengen messen (Punkt 5, Liste der förderfähigen Wärmepumpen mit Prüf-/Effizienznachweis).

Darüber hinaus sind nur solche Wärmepumpen förderfähig, die nach normierten Verfahren, auf Basis der jeweils anzuwendenden Normen (EN 14511, EN 14825, EN 15879-1, DIN EN 16573, etc.) durch unabhängige Prüfinstitute mit ISO/IEC 17025 Akkreditierung geprüft wurden

Die genaue BAFA-Auflistung der förderfähigen Wärmepumpen-Modelle zum Download.

Bonus für natürliche Kältemittel

Jede Wärmepumpe nutzt Kältemittel. Bei der Verwendung von natürlichen Kältemittelnkann ein Bonus von 5 Prozent zusätzlicher Förderung beantragt werden. Vom BEG anerkannt werden

  • Propan (R290)
  • Ammoniak (R717)
  • Isobutan (R600a)
  • Kohlendioxid (R744)
  • Propen (R1270)
  • Wasser (R718)

(Punkt 4, Liste der förderfähigen Wärmepumpen mit Prüf-/Effizienznachweis)

Wärmepumpen-Kennzahlen im Überblick

KennzahlBedeutungBerechnungInterpretation
JAZ (Jahresarbeitszahl)Beschreibt das Verhältnis von aufgenommener zu abgegebener Energie. Das bedeutet, eine Wärmepumpe mit einer JAZ von 4 benötigt 1000 kWh Strom, um 4000 kWh Heizenergie zu produzieren. 

JAZ = Qab / Qzu
 

JAZ = erzeugte Wärmeenergie / verbrauchter Heizstrom

Die JAZ eignet sich, um die Effizienz verschiedener Wärmepumpen-Arten miteinander zu vergleichen. Grundsätzlich gilt: je höher die JAZ, desto effizienter arbeitet die Wärmepumpe.

COP "Coefficient of Performance" = LeistungszahlWird wie folgt angegeben: Buchstabe °C Wert / Buchstabe °C Wert = COP Wert. Der Buchstabe gibt das Temperaturniveau der Wärmequelle an (B = Erdreich, W = Grundwasser, A = Luft). Die darauf folgende Gradangabe gibt die Temperatur der Wärmequelle an. Der zweite Wert wiederum gibt die Vorlauftemperatur der Raumheizung an. Der sich daraus ergebende COP-Wert wird im Labor gemessen und von den Herstellern im Datenblatt vermerkt. Messung im Labor

Der COP eignet sich, um die Effizienz gleichartiger Wärmepumpen bei gleichem Betriebszustand (Temperatur der Wärmequelle und Vorlauftemperatur der Raumheizung) miteinander zu vergleichen. Ein Vergleich zwischen Luft-, Wasser- und Erdwärmepumpen macht keinen Sinn, da die Ausgangstemperaturen der Wärmequellen sehr unterschiedlich sind. 

SCOP "Seasonal Cofficient of Performance" = jahreszeitbedingte LeistungszahlHier wird der COP bei verschiedenen Betriebszuständen (Temperatur der Wärmequelle und Vorlauftemperatur der Raumheizung) gewichtet nach saisonaler Häufigkeit verrechnet. Ein Beispiel zur Verdeutlichung: In kalten Klimazonen wird bei Luftwärmepumpen für mehrere Monate ein Temperaturniveau der Wärmequelle Luft im negativen Bereich angenommen, sodass ein realistischeres Bild der Leistungszahl gemittelt über das Jahr entsteht.Gewichtung der im Labor gemessenen COPs, entsprechend den saisonalen Häufigkeiten in der entsprechenden KlimazoneDer SCOP macht die Effizienz gleichartiger Wärmepumpen bei gleichem Betriebszustand (Temperatur der Wärmequelle und Vorlauftemperatur der Raumheizung) gemittelt über das Jahr vergleichbar. Ein Vergleich zwischen Luft-, Wasser- und Erdwärmepumpen sowie unterschiedlichen Klimazonen macht keinen Sinn, da die Ausgangstemperaturen der Wärmequellen sehr unterschiedlich sind. 
ETAs / ηs = jahreszeitbedingten Raumheizungs-EnergieeffizienzDer Begriff ETA ergibt sich aus dem griechischen Buchstaben η, der für einen Wirkungsgrad steht. Das angehängte s steht für saisonal. Der ETAs wird aus dem SCOP geteilt durch 2,5 (Umrechnungskoeffizient) bzw. dem SCOP multipliziert mit 0,4 (Kehrwert des Umrechnungskoeffizienten) errechnet. Der Umrechnungskoeffizient ist ein Wert, basierend auf dem geschätzten durchschnittlichen Wirkungsgrad der Stromerzeugung in der EU von 40 %.

ETAs = SCOP / 2,5

oder

ETAs = SCOP * 0,4

Der ETA-Wert erlaubt den Vergleich verschiedenster Wärmeerzeuger mit Blick auf Energieeffizienz. So lassen sich z.B. Gas- und Ölheizungen mit Wärmepumpen vergleichen. 

 

Welche Investitionskosten gelten als förderfähige Kosten?

Nur solche Kosten, die als förderfähige Kosten anerkannt sind, fallen unter die staatliche Förderung von bis zu 40 Prozent. Dazu zählen:

  • Anschaffungskosten der geförderten Anlage
  • Kosten für Installation und Inbetriebnahme
  • Kosten für die Einbindung von Experten
  • Kosten für die Fachplanung und Baubegleitung
  • Ausgaben für notwendige Umfeldmaßnahmen, z.B. Bohrungen für Erdsonden, Entsorgung und Deinstallation von Altanlagen, der Austausch von Heizkörpern bzw. der Einbau von Flächenheizungen oder die Installation eines Speichers sowie die Optimierungen des Heizungsverteilsystems.

Was gibt es bei der Antragstellung für die Wärmepumpen-Förderung zu beachten?

Grundsätzlich muss der Antrag vor Beginn der Maßnahme gestellt werden und die Arbeiten dürfen erst nach Genehmigung begonnen werden. Andernfalls entfällt die Möglichkeit der Wärmepumpen-Förderung. 

Die Berechnung der Förderhöhe erfolgt auf Basis von Kostenvoranschlägen. Legen Sie also unbedingt Kostenvoranschläge für alle Investitionskosten bei. Achtung: Fallen die tatsächlichen Kosten am Ende höher aus, können die Mehrkosten nicht gefördert werden. Fallen sie geringer aus, wird die Förderung entsprechend gekürzt. Eine solide Planung der Kosten mit gutem Puffer ist also empfehlenswert.

Grundsätzlich ist die Förderung auf maximal 60.000 € pro Wohneinheit beschränkt. 

Was gibt es bei Erdwärmepumpen zusätzlich zu beachten?

Bei der Installation von neuen Erdsonden muss ein Bohrunternehmen gewählt werden, das ein W120-2-Zertifikat vorweisen kann. Zudem muss eine verschuldensunabhängige Versicherung für die Bohrung abgeschlossen werden. Beides muss bei der Antragstellung nachgewiesen werden. 

Werden Erdkollektoren, statt einer Sonde verwendet, gibt es keine besonderen Anforderungen. 

Wärmepumpen lassen sich von der Steuer absetzen

Wer ein erneuerbares Heizungssystem in einem Bestandsgebäude installiert, kann 20 Prozent der Kosten steuerlich absetzen. Die Kosten werden dann über 3 Jahre von der Steuerschuld abgezogen (je 7 Prozent im 1. und 2. Jahr und 6 Prozent im 3. Jahr).

Die Regelung gilt ausschließlich für selbstgenutzte Wohngebäude und nur, wenn keine BEG Förderung in Anspruch genommen wurde. Die steuerliche Förderung ist nach der Installation zu beantragen. Insgesamt sind bis zu 200.000 Euro anrechenbar und auch neue Fenster, Dämmung und mehr können darunter fallen. Der maximale Förderbetrag im Rahmen der steuerlichen Förderung beträgt 40.000 Euro.

Während Kosten für Heizung, Lüftung und Sanierung über drei Jahre verteilt abgesetzt werden müssen, dürfen Kosten für die energetische Baubegleitung und Fachplanung direkt zu 50 Prozent abgesetzt werden.

Achtung: Das Gebäude muss zum Zeitpunkt des Einbaus der Wärmepumpe mindestens zehn Jahre alt sein, um den Steuerbonus zu erhalten. 

Vor- und Nachteile der verschiedenen Förderprogramme für Wärmepumpen

Welche Option ist denn nun die sinnvollste für Ihr Wärmepumpen-Projekt? Die Vor- und Nachteile in der Übersicht:

 VorteileNachteile
BAFA-/KFW-Förderung im Rahmen des BEG 
  • Förderung von bis zu 40 Prozent der Investitionskosten (max. 60.000 €/ Wohneinheit)
 
 
  • Antragstellung vor Vorhabensbeginn (z.B. nicht sinnvoll bei plötzlichem Heizungstausch aufgrund von Defekt)
  • nicht alle Wärmepumpen-Arten sind förderfähig
  • Eine Gasheizung muss mindestens 20 Jahre alt sein, um unter den Heizungs-Tausch-Bonus zu fallen.
 
Steuerliche Förderung 
  • Antragstellung nach Ende der Installation im Rahmen der Einkommenssteuererklärung
  • Wärmepumpen, die nicht unter die BEG-Förderung fallen, können steuerlich förderfähig sein.
  • Das Gebäude muss beim Einbau der Wärmepumpe nur mindestens 10 Jahre alt sein.
 
 
  • Förderung von bis zu 20 Prozent der Investitionskosten (max. 40.000 €/Wohneinheit)
 

 

Förderung von Wärmepumpen als Teil einer Hybridheizung

Auch Hybridsysteme können staatlich gefördert werden. Besteht das Hybridsystem ausschließlich aus erneuerbaren Energien, können weiterhin bis zu 40 Prozent der Investitionskosten gefördert werden. 

Entscheiden Sie sich für ein Hybridsystem bestehend aus Wärmepumpe und Gas- oder Ölheizung, ist nur der Wärmepumpen-Anteil förderfähig. Außerdem sinkt die Förderhöhe, da beispielsweise der Heizungs-Tausch-Bonus entfällt. Explizit von der Förderung ausgenommen sind Kombigeräte bestehend aus Gasbrennwertheizung und Wärmepumpe (Nummer 8.2, Infoblatt zu den förderfähigen Kosten)

Förderung für Wärmepumpen im Neubau (Klimafreundlicher Neubau – KFN)

Bei Neubauprojekten ist es nicht möglich, Fördergelder für einzelne Maßnahmen wie eine Wärmepumpe zu erhalten. Lediglich das Haus als Ganzes ist förderfähig, sofern es die Voraussetzungen erfüllt. Die Förderung erfolgt im Rahmen des neuen Programms Klimafreundlicher Neubau (KFN).

Die zuvor bekannte KfW-Förderung nach den Effizienzklassen 55, 40 und 40 Plus existiert in dieser Form nicht mehr und wurde ab März 2023 durch die KFN Förderung ersetzt.

Das zusätzliche Förderprogramm Wohneigentum für Familien (WEF) – auch bekannt als Baukindergeld 2024 – startete am 1. Juni 2023 und richtet sich an einkommensschwächere Familien.

Wie hoch fällt meine Förderung wirklich aus?

Mit dem Förderrechner des Bundesverbandes Wärmepumpe e.V. können Sie bequem berechnen, wie hoch ihre Förderung ausfallen würde. 

Welche weiteren Möglichkeiten zur Förderung einer Wärmepumpe gibt es?

Neben den bundesweiten Förderprogrammen und steuerlichen Förderungen bieten auch einige Bundesländer Förderungen an. In der Förderdatenbank finden Sie alle passenden Programme. 

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